Gemäß Artikel 15(6) der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) müssen Hersteller eine Adresse angeben,
über die die zuständigen Behörden den Hersteller bezüglich der Einhaltung dieser Verordnung kontaktieren können.
Die Paul Müller GmbH stellt die nachstehenden Kontaktdaten zur Verfügung, damit die zuständigen Behörden die Paul Müller GmbH in Bezug auf ihre Verpflichtungen
aus der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, insbesondere Artikel 15, erreichen können.
Paul Müller GmbH
Brobbecke 1
D- 58802 Balve
ppwr@paulmueller.de